Hausordnung Schulhaus Weihermatt

1. Sorgfalt
1.1 Auf dem Pausenplatz und beim Betreten des Schulhauses nimmt man Rücksicht aufeinander.
1.2 Nasse oder schmutzige Schuhe werden beim Eintreten in die Schulgebäude gereinigt. In den Zimmern werden Hausschuhe getragen, ausserhalb der Schulgebäude Strassenschuhe.
1.3 Die Turnhalle wird nur mit Hallenturnschuhen benützt.

2. Aufenthalt
2.1 Bei Schulbeginn wird das Schulhaus nicht vor dem ersten Läuten (Beginn der 5-Minuten-Pause) betreten. Beginnt der Unterricht um 10.15 Uhr oder um 14.40 Uhr, betritt man Schulhaus und Schulzimmer erst nach der Pause. Ausnahmsweise kann man am Anfang der Pause Schulthek, Mappe oder Turnsack an die Garderobe hängen und wieder ins Freie gehen.
2.2 Während der Schulzeit bleibt die Benützung der Aussenplätze und des Spielplatzes den Schülerinnen und Schülern des Schulhauses Weihermatt vorbehalten.
Als Schulzeit gilt:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 16.20 Uhr (Mittwoch bis 13.00 Uhr).

3. Pausen
3.1 In der Pause dürfen folgende Plätze benützt werden:
– alle 4 Pausenplätze (mit Turngeräten hinter der Turnhalle)
– Spielplatz mit Geräten Ballspiele sind nur ausserhalb der Schulgebäude gestattet. Basketball- und Fussballspiel sind auf dem Platz hinter der Turnhalle erlaubt. Das Fahren mit Rollbrett, Kickboard, Miniscooter, Inline-Skates und Velo auf den Pausenplätzen ist ausserhalb der Schulzeit erlaubt.
3.2 Niemand verbringt die grossen Pausen im Treppenhaus, im Windfang oder in den WC-Anlagen.
3.3 Strasse, Trottoir, Velostand, Garagenvorplatz und ans Trottoir grenzende Grünflächen sind als Pausenplatz nicht geeignet. Das Schulareal darf während der Schulzeit ohne besondere Bewilligung der Lehrpersonen nicht verlassen werden.

4. Nicht gestattet sind auf dem ganzen Schulareal
4.1 Ballspiele gegen Glaswände und Fassaden.
4.2 Schneeball werfen gegen alle Fassaden und auf dem mittleren Pausenplatz (Eingangsebene).
4.3 Rauchen.

5. Ordnung
5.1 Papier und Karton gehören in den Papierkorb, andere Abfälle in die Abfallkörbe.
5.2 Velos werden im Velostand abgestellt. Rollbretter, Kickboards, Miniscooter und Inline-Skates werden unter der Garderobe auf dem Boden deponiert.
5.3 Jede Schülerin und jeder Schüler ist genügend selbstständig und dafür verantwortlich, dass diese Regeln eingehalten werden.

6. Inkraftsetzung
Diese Hausordnung wurde vom Teamkonvent Weihermatt an der Sitzung vom 31. März 2005 und von der Schulpflege genehmigt. Sie ersetzt die Hausordnung vom 12. November 1993 und wird allen Weihermatt-Schülerinnen und -Schülern in geeigneter Form bekannt gemacht.


SCHULPFLEGE URDORF

Der Präsident:
S. Zehnder

Der Sekretär:
H. Karrer


31032005bsp